Viele Eltern nutzen mittlerweile die Kinderinvaliditätsversicherung, um im Falle einer schweren Behinderung des Kindes für dessen finanzielle Sicherheit zu sorgen. Die Ursache für die Behinderung spielt keine Rolle, sodass es egal ist, ob diese durch eine schwere Krankheit oder durch einen Unfall zu Stande kam. Die größte Ursache für eine bleibende und schwere Behinderung sind unterschiedliche Krankheiten. Statistiken zeigen, dass Kinder nur zu 0,45 Prozent durch einen Unfall Behinderungen davontragen. Hat das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent bescheinigt, kommt die Kinderinvaliditätsversicherung ins Spiel und zahlt der Familie eine im Vorfeld abgestimmte Geldsumme. Ein schwerstbehindertes Kind braucht in der Regel eine komplett andere und engmaschigere Betreuung als ein gesundes Kind. Eltern, die nun im Vorfeld eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen haben, brauchen keine finanziellen Probleme befürchten.

Rente oder Einmalzahlung?

Die meisten Kinderinvaliditätsversicherungen zahlen den Kindern im Falle einer schweren Behinderung eine monatliche Rente in unterschiedlichen Höhen aus. Der monatliche Betrag hängt von den geleisteten Zahlungen der Eltern ab. Eine Monatsrente in Höhe von 1000 Euro kostet Eltern im Jahr zwischen 300 und 500 Euro. Die monatliche Rente ist nicht nur für die Kinderbetreuung, sondern auch für anfallende Therapien, die eventuell verstärkte Betreuung der Geschwisterkinder sowie das spätere Leben des Kindes sehr sinnvoll.

Jedoch gibt es nicht nur die monatliche Rente. Einige Kinderinvaliditätsversicherungen bieten ausschließlich eine einmalige Kapitalzahlung an. Die jährlichen Kosten für die Eltern sind hier wesentlich günstiger. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass der Versicherer das ausgezahlte Geld keinesfalls zurückfordert. Auch dann nicht, wenn das Kind den Schwerbehindertenstatus, zum Beispiel durch eine Krebsheilung, verliert. Die Rente hingegen würde in diesem Fall komplett gestoppt werden. Der Vorteil einer Rente liegt ebenfalls klar auf der Hand. Mit dieser hat die betroffene Person lebenslang ein monatliches Grundeinkommen und ist auch dann abgesichert, wenn die eigenen Eltern irgendwann nicht mehr für diese Person sorgen können. Diese Rente wird jedoch vom Sozialamt als richtiges Einkommen angerechnet.

Ab wann Kinderinvaliditätsversicherung abschließen und was ist zu beachten?

Die Faustregel besagt, je früher Eltern eine solche Versicherung abschließen, desto besser. Das natürlich nicht ohne Grund, denn sobald bei dem Kind ein Verdacht einer Krankheit oder einer Entwicklungsstörung besteht, kann dies ein Grund sein, dass dieses Kind keine Kinderinvaliditätsversicherung mehr bekommt und abgelehnt wird. Direkt nach der Geburt ist ein Versicherungsabschluss jedoch noch nicht möglich. Der früheste Eintritt liegt hier bei einem Alter von sechs Wochen.

Bei der Versicherungsbeantragung sind Eltern dazu verpflichtet, alles über den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes anzugeben. Zusätzlich muss der Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden. Verschweigen Eltern hier auch nur das kleinste Detail, so können später Leistungen verweigert oder gekürzt werden. Wurden absichtlich Gesundheitsfragen falsch beantwortet, so ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag komplett aufzulösen und bereits gezahlte Leistungen zurückzufordern. Das Ende der Versicherung ist im Normalfall der 18. Geburtstag des Kindes. Es gibt nur wenige Versicherungen, welche die Kindern auch etwas länger versichern. Versicherungsgesellschafen dürfen zudem mittlerweile keine angeborenen Erbkrankheiten mehr ausschließen, sodass alle Versicherer diese Klausel aus ihren Verträgen gestrichen haben.

Die passende Kinderinvaliditätsversicherung finden

Heutzutage ist es aufgrund des großen Angebots an unterschiedlichen Kinderinvaliditätsversicherungen nicht mehr einfach, die für sich Passende auszusuchen. Einige Versicherungen locken daher mit zusätzlichen einmal Kapitalleistungen von 12 Monaten oder mit einer Wechselgarantie für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Eltern mehrere Kinder versichern wollen, so sollten Betroffene auf einen Rabatt in Höhe von bis zu 50 Prozent ab dem dritten Kind achten, sodass hier bares Geld gespart werden kann. Familien, welche auf dem Land leben, sollten des Weiteren einen Versicherungsschutz bei Zeckenstichen und -bissen mit abschließen. Eine Kurkostenbeihilfe, die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen sowie Bergungskosten und Sofortleistungen bei Schwerverletzungen sind in den meisten Leistungen der Versicherungen als Standard zu verstehen. Der Kinderbetreuungsbetrag, welcher pro Tag berechnet wird, liegt jedoch unterschiedlich hoch und auch bei dem Schulausfallgeld pro Tag sollten Eltern die jeweiligen Versicherungen miteinander vergleichen.

Um die einzelnen Versicherungen miteinander vergleichen zu können, müssen Betroffene heutzutage nicht mehr zwangsläufig die einzelnen Anbieter abklappern. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten des Vergleichs und informiert zusätzlich Interessenten mit wichtigen Details zu den jeweiligen Kinderinvaliditätsversicherungen. Zusätzlich bekommen betroffene Personen nun die Möglichkeit, sich ein individuelles Angebot erstellen und die einzelnen Kosten berechnen zu lassen, sodass die anfallenden Kosten schon vor Abschluss kalkuliert werden können. Hier kann man bspw. sich gut über die Kinderinvaliditätsversicherung informieren.

Zieht man ein Fazit, so wird schnell klar, dass eine solche Versicherung für Eltern, die sich die Beiträge leisten können, unverzichtbar sein sollte und der finanziellen Sicherheit des Kindes zu Gute kommt.